Der Bildweiher liegt im Westen der Stadt im Siedlungsgebiet von Winkeln. Südlich wird sein immer noch relativ grosses Gebiet begrenzt durch die Bildweiherstrasse, im Westen durch die Autobahnausfahrt und die Appenzeller Strasse Richtung Herisau, im Norden durch die Zürcherstrasse. Die wertvolle grüne Oase inmitten des überbauten sund vom Verkehr umtosten Gebietes ist der letzte Rest eines Flachmoors. Sie ist zudem ein wichtiges Laichgewässer für die Amphibien, denen freiwillige Helferinnen und Helfer hier jeden Frühling über die Strasse helfen müssen. Das Gebiet wurde letztmals zwischen 1976 und 1985 in mehreren Schritten saniert und aufgewertet. Seit 1983 steht der Bildweiher unter Schutz.
Mitte der Siebzigerjahre sind im Raum Winkeln grosse landschaftliche Veränderungen geplant, dies vor allem durch das Anschlusswerk zur Autobahn. Davon betroffen ist auch das Bildweiherareal, welches im Süden durch die neue Bildweiherstrasse tangiert und beeinträchtigt wird. Es geisterten auch Pläne herum, den Weiher mit dem Aushubmaterial aus dem Autobahntunnel aufzuschütten und demnach eingehen zu lassen. Dies ruft den jungen Naturschutzverein auf den Plan.
Im Jahre 1975 nimmt der NVS den Kontakt mit der Stadt auf. Er fordert eine naturschutzfreundliche Lösung dieser ökologisch wertvollen grünen Oase im Westen unserer Stadt. Die ersten Planungsvorstellungen der Bauverwaltung können den NVS keineswegs begeistern. Er kündet vehemente Opposition an und legt ein eigenes Naturschutzkonzept für das Weiherareal vor.
Diese Vorschläge des NVS werden im Jahre 1977 von der Stadt positiv aufgenommen. Die Bauverwaltung zieht ihre Vorstellungen zurück und widmet sich in der weiteren Planung ausschliesslich den Vorstellungen des Naturschutzvereins. Diese sehen eine enge Naturschutzzone rund um den Weiher vor. Ein Rundweg mit gebührendem Abstand zum Feuchtbiotop soll Spaziergängern Einblick in diese Idylle gewähren. Jegliche Betriebsamkeit unmittelbar am Weiher wird ausgeschlossen. Gemeinderat Arthur Stehrenberger verlangt mit einer Motion eine rechtskräftige Schutzverordnung über das Weiherareal.
Der Vorstoss wird im Gemeinderat erheblich erklärt. Und doch wird der Schutz des Weihers im Jahre 1978 wieder in Frage gestellt. Der Kanton will den Weiher an 40 Fischer verpachten. Dies lehnt der NVS kategorisch ab. Für diesen Fall würde er sein naturschützerisches Engagement verweigern. Der Kanton lenkt ein und verzichtet darauf, den Weiher als Fischgewässer zu verpachten. Die kantonale Fischereiverwaltung will das Gewässer in eigener Regie als Aufzuchtgewässer nutzen. Dem kann der NVS zustimmen.
Am 1. Juli 1983 wird dann endlich eine Schutzverordnung Bildweiher vom Baudepartement des Kantons St.Gallen in Kraft gesetzt.
Am 1. und 2. Juli 1985 organisiert der NVS aus Freude über die gelungene Rettung des Bildweihers zusammen mit dem Quartierverein Winkeln ein grosses Bildweiherfest, verbunden mit einem NVS-Naturlehrpfad. Winkeln und der NVS freuen sich gemeinsam bis heute über das gelungene Werk. Zur Zeit ist die 20 Jahre alte Schutzverordnung in Überarbeitung.