NVS - Schutzgebiete


Wenigerweiher

Im Jahre 1974, der NVS war damals erst vier Jahre alt, wurde der Wenigerweiher "fast über Nacht" - und ohne jegliche Vorankündigung an den Naturschutzverein - geleert. Und dies unmittelbar vor der Laichzeit der Amphibien. Im NVS waren wir darüber schockiert und verärgert. Wir forderten Sofortmassnahmen im Hinblick auf den Amphibienschutz und so wurden dann maschinell kurzfristig Vertiefungen auf dem Weihergrund ausgehoben, um für die Amphibien die notwendigen Wasservorkommen zur Laichablage zu schaffen. 

 

Unsere Recherchen ergaben dann, dass in der Tat Absichten gehegt wurden, den Weiher eingehen zu lassen. Die Besitzerin des durch einen Damm gestauten Gewässers zeigte am Fortbestand des Weihers aus finanziellen Gründen kein Interesse mehr. Dieser Umstand rief den NVS auf den Plan und er handelte. 

Der Naturschutzverein beauftragte sein Gründungsmitglied, Gemeinderat Arthur Stehrenberger, im Stadtparlament eine Motion zur Erhaltung des Wenigerweihers einzureichen, verbunden mit dem Ziel, über den Weiher und sein angrenzendes Gebiet eine rechtsverbindliche Schutzverordnung zu erlassen. Der Gemeinderat stimmte diesem Begehren zu und in der Folge setzte eine intensive Verhandlungsphase zwischen den Grundeigentümern, der Stadt und dem Naturschutzverein ein. 

 

Auch wenn viele Forderungen des NVS auf der Strecke blieben, kam die Schutzverordnung Wenigerweiher zu stande. Der Regierungsrat des Kantons St.Gallen setzte sie schliesslich im Jahre 1979 in Kraft und der Stadtrat beauftragte den NVS in einem Vertrag mit der Aufsicht und der Betreuung dieses ersten städtischen Naturschutzgebietes. 

Der NVS vergoss in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten viel Herzblut für diese Betreuungsaufgabe und seine dafür zuständigen Arbeitsgruppenmitglieder setzten wohl tausende von Arbeitsstunden in ihrer Freizeit dafür ein. In all den Jahren versuchten die Frauen und Männer des NVS auch den Amphibienschutz an der Speicher- und St. Georgenstrasse zur Zeit der Laichwanderung sicherzustellen. Die Forderungen des NVS nach einer Sperrung der St.Georgenstrasse zur Zeit der Amphibienwanderung wurden lange Zeit nur halbherzig und unzureichend erfüllt. 

 

Dann kam der Zeitpunkt, in dem publik wurde, die Besitzer des Weihers (Michael Weniger-Legat) hegten die Absicht, den Weiher los zu werden und zu verkaufen. Dem NVS fehlte das Geld und zudem schien ihm der Erwerb des Gewässers auch riskant, da immer wieder die Forderungen der eidg. Dammschutzverordnung bezüglich Sicherheit des Staudammes im Raume standen. 

Die St.Gallische Naturwissenschaftliche Gesellschaft (NWG) brachte inzwischen die notwendigen Finanzen auf und erwarb den Weiher zum Eigentum. Sie entwickelte als neue Eigentümerin auch Pläne zur ökologischen Aufwertung des Gebietes, was ihr bis heute auch durchaus gelungen ist.

 

Der Natur ist es schliesslich gleichgültig, wer etwas zu ihrer Erhaltung tut, Hauptsache es geschieht etwas. Und deshalb kann sich auch der NVS mit der heutigen Situation durchaus anfreunden. Der Naturschutzverein nimmt für sich lediglich das Verdienst in Anspruch, vor mehr als 20 Jahren dafür gesorgt zu haben, dass es diesen Weiher heute überhaupt noch gibt und er mit einer rechtskräftigen Verordnung geschützt ist. 

Die Schutzverordnung soll dem Vernehmen nach in Überarbeitung sein. Der dem NVS vom Stadtrat vertraglich gegebene Auftrag zur Betreuung des Weihers hat aber immer noch Bestand, mindestens so lange, bis der Stadtrat dem NVS dieses Mandat per Kündigung des Vertrages entzieht. 

 

Der NVS freut sich über die Zukunft des Wenigerweihers auch unter dem neuen Besitzstand. Es ist zu hoffen, dass die eidgenössische Dammschutzverordnung dem Gewässer eines Tages nicht das gleiche Schicksal beschert wie dem Rütiweiher.